Förderung

Bis zu 10.000 € Zuschuss für Ihren Betrieb

Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt bis zur Hälfte Ihrer Beratungskosten – bis zu 500 € pro Beratungstag × bis zu 20 Tage. Gefördert wird z. B.: Digitalisierung, KI im Betrieb, IT-Sicherheit, bessere Abläufe.BAFA-Unternehmensberatung: Die Förderrichtlinie gilt für Anträge bis 31.12.2026 – beraten wird erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle.

Zuschuss nach dem Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz für gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in RLP: bis zu 50 %, höchstens 500 € je Beratungstag, höchstens 20 Beratungstage in 4 Jahren. Beauftragung erst nach Bewilligung. Kein Rechtsanspruch.

So läuft’s

Drei Schritte – vom Check zum Zuschuss

  1. Schritt 1: Wir prüfen kostenlos

    Ob Ihr Vorhaben passt, sehen Sie im Schnell-Check. Die Einzelheiten klären wir im Gespräch.

  2. Schritt 2: Antrag? Bereiten wir mit Ihnen vor

    Unterschreiben muss Ihr Unternehmen. Für Digitalisierung und KI gehört eine Empfehlung von IHK oder Handwerkskammer dazu.

  3. Schritt 3: Beratung nach Bewilligung

    Beauftragt wird erst nach der Bewilligung. Sie zahlen die Rechnung, danach kommt der Zuschuss.

Wie viel Zuschuss ist drin? Rechnen Sie selbst

bis zu5.000 €Zuschuss

10 × 500 € = 5.000 €

  • Höchstwert – gilt bei einem Tagessatz von mindestens 1.000 € netto.
  • Für Beratung zu Digitalisierung, KI und Organisation. Für Gründung und Übernahme höchstens 5 Tage.
  • Sie zahlen die Rechnung zuerst, der Zuschuss kommt danach.
Förderung kostenlos prüfen

Zuschuss nach dem Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz für gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in RLP: bis zu 50 %, höchstens 500 € je Beratungstag, höchstens 20 Beratungstage in 4 Jahren. Beauftragung erst nach Bewilligung. Kein Rechtsanspruch.

Aktuelle Programme

Drei Programme – was gefördert wird und für wen

Wir kennen die Förderlandschaft und prüfen, welche Programme zu Ihrem Vorhaben passen. Unter „Was wird konkret gefördert?“ finden Sie die Details zu jedem Programm.

Rheinland-PfalzISB 158

Betriebs­beratungs­programm

Zielgruppe

KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, Existenzgründer & Unternehmensnachfolger. Freie Berufe (z. B. Arztpraxen, Kanzleien) nur bei Beratung zu Gründung oder Übernahme

  • Bis zu 50 % der Beratungsausgaben
  • Maximal 500 € Zuschuss pro Tagewerk
  • Bis zu 20 Tagewerke in 4 Jahren
  • Förderfähig u. a.: Digitalisierung und Künstliche Intelligenz, Organisation, Strategie

Antrag VOR der Beauftragung stellen, beauftragen erst nach der Bewilligung. Bewilligungsstelle: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Bund · BAFABAFA

Unternehmens­beratung für KMU

Zielgruppe

KMU der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe bundesweit (Förderquote je nach Region). Nicht antragsberechtigt sind u. a. Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsanwälte, Notare und Unternehmensberatungen. Bei Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern fördert das BAFA nur Beratungen zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems. Junge und etablierte Unternehmen werden gleich behandelt.

  • 50 % Förderquote auf Beratungs­kosten (80 % in den neuen Ländern ohne Berlin und Region Leipzig sowie in den Regionen Trier und Lüneburg)
  • Bemessungsgrundlage 3.500 € → max. 1.750 € Zuschuss pro Beratung (bei 80 %: 2.800 €)
  • Höchstens 2 geförderte Beratungen pro Jahr (insgesamt höchstens 5 während der Richtlinie; es zählt das Antragsdatum)
  • Förderrichtlinie gilt für Anträge bis 31.12.2026 – ob es eine Anschlussregelung gibt, ist offen. Wir prüfen den aktuellen Stand vor jedem Antrag.

Antrag VOR Beauftragung über das BAFA-Online-Portal; danach schickt die Leitstelle ein Informations­schreiben, erst dann darf die Beratung beginnen. Bewilligung und Auszahlung nach Verwendungs­nachweis. Den Antrag stellt Ihr Unternehmen. Die geförderte Beratung führt ein beim BAFA registrierter Berater durch. Unsere IT-Leistungen, etwa die Umsetzung, sind nicht Teil der geförderten Beratung.

Bund · KfWKfW 511/512

ERP-Förder­kredit Digitalisierung

Zielgruppe

Freiberufler, KMU und größere Mittelständler (max. 500 Mio. € Jahres­gruppen­umsatz) mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland · Stufe 1 nur Freiberufler und KMU

  • Zinsgünstiges Darlehen in drei Stufen – ab Stufe 2 plus 3 % Zuschuss (Stufe 3: 5 %) auf den ausgezahlten Kredit, Zuschuss max. 200.000 €
  • Bis zu 7,5 Mio. € Kreditbetrag in Stufe 1, 25 Mio. € in Stufe 2 und 3, bis 10 Jahre Laufzeit
  • 2 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
  • Für Hardware, Software, Cloud-Migration, IT-Sicherheits-Investitionen

Antrag VOR Vorhaben­beginn, NICHT direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank. Wir liefern die technische Projekt­beschreibung – Ihre Bank reicht ein. Für Stufe 1 ist vorher der KfW-Digitalisierungs-Check Pflicht.

Stand: Oktober 2026. Förderlandschaft ändert sich – wir prüfen vor jedem Antrag die aktuell gültigen Bedingungen.

Beratungszuschuss und Förderkredit können sich ergänzen: der Zuschuss für die Beratung, der Kredit für die Umsetzung. Was für Sie möglich ist, rechnen wir Ihnen vor.

Prüfen, was davon zu Ihrem Vorhaben passt – etwa IT-Sicherheit, Automatisierung oder KI-Beratung.

Ablauf im Detail

Im Detail – vom Erstgespräch bis zur Auszahlung

  1. 01

    Kontaktaufnahme

    Sie teilen uns Ihre digitalen Ideen mit – auch wenn Kosten und Ressourcen noch nicht feststehen.

  2. 02

    Fördermittel finden

    Wir prüfen, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt – Landesprogramm, BAFA oder KfW.

  3. 03

    Antrag vorbereiten

    Den Antrag bereiten wir mit Ihnen vor – unterschreiben muss Ihr Unternehmen.

  4. 04

    Projekt­durchführung

    Beauftragt wird erst, wenn das Programm es erlaubt – beim Landesprogramm nach der Bewilligung. Land und BAFA bezuschussen nur die Beratung, die Umsetzung kann ein Förderkredit finanzieren.

  5. 05

    Auszahlung

    Die Fördermittel werden ausgezahlt – wann genau, regelt jedes Programm. Ein Förderkredit läuft über Ihre Hausbank.

In rund 44 Sekunden erklärt

Förderung Das Land übernimmt bis zur Hälfte Ihrer Beratungskosten

Förderung kostenlos prüfen

Zuschuss nach dem Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz für gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte in RLP: bis zu 50 %, höchstens 500 € je Beratungstag, höchstens 20 Beratungstage in 4 Jahren. Beauftragung erst nach Bewilligung. Kein Rechtsanspruch.

Erklärvideo · Untertitel zuschaltbarBilder und Stimme KI-generiert
Weiterbildung

Weiterbildung Ihrer Beschäftigten – Zuschuss der Agentur für Arbeit

Bildet sich jemand aus Ihrem Team weiter, kann die Agentur für Arbeit Lehrgangskosten übernehmen und einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zahlen. Wie viel, hängt von der Betriebsgröße ab. Dafür zählen alle Beschäftigten des Unternehmens, Teilzeitkräfte anteilig.

  • Unter 50 Beschäftigte

    Lehrgangskosten
    bis zu100 %
    Zuschuss zum Arbeitsentgelt
    bis zu75 %
  • 50 bis 499 Beschäftigte

    Lehrgangskosten
    bis zu50 %
    Für Beschäftigte ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung bis zu 100 %.
    Zuschuss zum Arbeitsentgelt
    bis zu50 %
  • Ab 500 Beschäftigte

    Lehrgangskosten
    bis zu25 %
    Zuschuss zum Arbeitsentgelt
    bis zu25 %
  • Die Agentur entscheidet: Ob und wie viel gefördert wird, prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Verbindliche Auskunft gibt nur ihr Arbeitgeber-Service.
  • Antrag vor Kursbeginn: Die Übernahme der Lehrgangskosten beantragt die beschäftigte Person oder mit ihrer Vollmacht Sie als Arbeitgeber. Den Zuschuss zum Arbeitsentgelt beantragen Sie, nicht der Bildungsträger. Beide Anträge müssen vor Kursbeginn gestellt sein – am besten frühzeitig, damit die Agentur vorher entscheiden kann.
  • Voraussetzungen: Unter anderem dauert der Kurs mehr als 120 Stunden, Bildungsträger und Kurs sind zugelassen, der Berufsabschluss der Person liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück, und sie wurde in den letzten zwei Jahren nicht schon nach § 82 SGB III gefördert.
  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt: Gilt für die Kurszeiten, in denen Sie die Person bezahlt freistellen. Gerechnet wird höchstens mit dem tariflichen oder ortsüblichen Entgelt.

Stand: Oktober 2026. Die Sätze sind die Regelsätze – maßgeblich ist die Entscheidung der Agentur für Arbeit. Offizielle Quelle: arbeitsagentur.de

In rund 58 Sekunden erklärt

Weiterbildung zum KI-Manager Jemand im Team, der KI dauerhaft voranbringt

Wir helfen Firmen, eigene KI-Manager aufzubauen – mit einem zugelassenen Bildungspartner, als IHK-Zertifikatslehrgang. Wir klären die Eignung, finden den passenden Kurs und sagen Ihnen, welche Unterlagen die Agentur braucht. Unser eigener KI-Manager hat die Weiterbildung 2026 selbst absolviert. Die Weiterbildung steht auch Privatpersonen offen; § 82 SGB III gilt nur für Beschäftigte, bei Arbeitsuchenden entscheidet die Agentur für Arbeit. Nicht jede Firma braucht einen eigenen KI-Manager: Für den Einstieg reicht oft eine kompakte KI-Schulung.

Zum Angebot
Erklärvideo · Untertitel zuschaltbarBilder und Stimme KI-generiert
Der nächste Schritt

Reden wir

Das Erstgespräch, etwa 15 Minuten – ohne Verkaufsdruck.

Wir hören zu, analysieren Ihre Situation und sagen Ihnen ehrlich, ob und wo wir den größten Hebel sehen. Vor Ort, am Telefon oder per Videocall – wie es Ihnen passt.

PS: „Bei uns antwortet keine Hotline, sondern ich oder jemand aus dem Team.“

– Eduard Schumacher · Vorstand