E-Rechnung mit DATEV Unternehmen online
Für Firmen mit DATEV
Läuft Ihre Buchhaltung über eine Kanzlei mit DATEV, gehört die E-Rechnung dorthin, wo auch Ihre Belege liegen. Empfangen müssen alle Unternehmen E-Rechnungen schon seit dem 1. Januar 2025, der Versand an inländische Unternehmen folgt ab 2027 oder 2028, mit Ausnahmen.
Wir richten DATEV Unternehmen online in der Basic-Fassung mit Ihrer Belegablage ein und prüfen die Verbindung zu Ihrer Steuerkanzlei. Dazu kommt ein Rechnungspostfach für E-Rechnungen. Mit einer Testrechnung prüfen wir, ob Senden und Empfangen klappen, und weisen Ihr Team ein.
Danach kommen E-Rechnungen an einem festen Ort an, und die Verbindung zu Ihrer Kanzlei ist geprüft. Für Rechnungen, die noch als PDF oder auf Papier kommen, lässt sich das Erfassen später automatisieren.
Was ist enthalten
- Enthält DATEV Unternehmen online Start: Belegablage, Verbindung zur Kanzlei geprüft
- Rechnungspostfach für E-Rechnungen mit Weiterleitung
- Testrechnung: Senden und Empfangen geprüft
- Einweisung und Kurzanleitung
- Per Fernwartung
Nicht enthalten
- Steuerberatung – steuerliche Fragen klärt Ihr Steuerberater
- DATEV Unternehmen online Advanced – auf Wunsch nach Angebot
- E-Rechnung aus weiteren Programmen, etwa Ihrer Warenwirtschaft – auf Wunsch nach Angebot
So läuft es ab
Anfrage sendenÜber den Knopf „Angebot anfragen“ schreiben Sie uns kurz, was Sie vorhaben.
Kurzes GesprächIn der Regel innerhalb eines Werktags (Mo–Fr) melden wir uns und klären mit Ihnen, was Sie brauchen.
Schriftliches AngebotSie erhalten ein schriftliches Angebot mit klaren Preisen. Verbindlich wird es erst mit Ihrer Zusage.
UmsetzungNach Ihrer Zusage setzen wir alles zum vereinbarten Termin um.
Häufige Fragen
Macht das nicht unser Steuerberater?
Ihr Steuerberater verbucht, was ankommt, und klärt die steuerlichen Fragen. Wie Rechnungen entstehen, versendet und archiviert werden, ist Sache Ihres Unternehmens. Kommtronik arbeitet seit 1998 genau an dieser Schnittstelle, heute als DATEV Solution Partner, mit kurzen Wegen zur Kanzlei.
Reicht unsere PDF-Rechnung nicht?
Für Rechnungen an andere inländische Unternehmen ab Ihrer Frist nicht mehr. Eine gewöhnliche PDF-Rechnung ohne strukturierten Datensatz ist keine E-Rechnung. Welche Frist für Sie gilt, klärt Ihr Steuerberater; wir richten Senden und Empfangen ein und testen beides.
Ab wann müssen wir E-Rechnungen verschicken?
An andere inländische Unternehmen: bei mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab dem 1. Januar 2027, sonst ab dem 1. Januar 2028. Ausnahmen gelten etwa für Kleinbetragsrechnungen. Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, empfangen und archivieren müssen sie sie aber auch.
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