E-Rechnung · Start
Ein Programm, eingerichtet und getestet
Sie schreiben Ihre Rechnungen in Lexware, DATEV oder sevdesk? E-Rechnung · Start richtet Ihr Programm so ein, dass Sie E-Rechnungen senden und empfangen können. Empfangen können muss jedes Unternehmen sie seit Januar 2025, an andere inländische Unternehmen versenden je nach Vorjahresumsatz ab 2027 oder 2028, mit Ausnahmen etwa für Kleinbetragsrechnungen.
Wir legen ein Rechnungspostfach mit Weiterleitung an und richten E-Rechnung in Ihrem Programm ein. Mit einer Testrechnung prüfen wir, ob Senden und Empfangen klappen. Ihr Team bekommt eine Kurzanleitung und eine Einweisung.
Preis auf Anfrage – er hängt von Ihrem Rechnungsprogramm ab. Andere Programme prüfen wir vorher; nicht für jedes können wir E-Rechnung einrichten. Die steuerlichen Fragen klärt Ihr Steuerberater, wir übernehmen die Technik. Kommen Rechnungen weiter als PDF oder auf Papier und kostet das Abtippen Zeit, automatisieren wir auf Wunsch auch diesen Ablauf.
Was ist enthalten
- E-Rechnung in einem Programm eingerichtet: Lexware, sevdesk oder DATEV
- Rechnungspostfach mit Weiterleitung
- Testrechnung: Senden und Empfangen geprüft
- Kurzanleitung und Einweisung
- Ca. 1 Woche Durchlaufzeit, per Fernwartung oder vor Ort
Nicht enthalten
- Steuerberatung – die bleibt bei Ihrem Steuerberater
- Weitere Programme, etwa eine Warenwirtschaft
- Programme, für die wir E-Rechnung nicht einrichten können – das klären wir vorher
So läuft es ab
Anfrage sendenÜber den Knopf „Angebot anfragen“ schreiben Sie uns kurz, was Sie vorhaben.
Kurzes GesprächIn der Regel innerhalb eines Werktags (Mo–Fr) melden wir uns und klären mit Ihnen, was Sie brauchen.
Schriftliches AngebotSie erhalten ein schriftliches Angebot mit klaren Preisen. Verbindlich wird es erst mit Ihrer Zusage.
UmsetzungNach Ihrer Zusage setzen wir alles zum vereinbarten Termin um.
Vorbereitung: Halten Sie die Zugangsdaten zu Ihrem Rechnungsprogramm und zu dem E-Mail-Postfach bereit, über das Rechnungen ankommen sollen.
Häufige Fragen
Ist das nicht Sache des Steuerberaters?
Teilweise. Die Kanzlei verbucht, was ankommt, und berät steuerlich. Wie Rechnungen entstehen, versendet und archiviert werden, ist Sache Ihres Unternehmens und seiner IT. Diesen Teil richten wir ein, als DATEV-Partner seit 1998 mit kurzen Wegen zur Kanzlei.
Wir verschicken doch schon PDFs.
Eine gewöhnliche PDF-Rechnung ohne strukturierten Datensatz ist keine E-Rechnung. Ab Ihrer Frist reicht sie zwischen inländischen Unternehmen nicht mehr. Welche Frist für Sie gilt, sagt Ihnen Ihr Steuerberater.
Wir arbeiten mit DATEV und unserer Kanzlei. Passt das?
Für E-Rechnung in DATEV ja. Brauchen Sie zusätzlich DATEV Unternehmen online für den Belegaustausch mit der Kanzlei, ist „E-Rechnung mit DATEV Unternehmen online“ der passende Weg.
Wir sind Kleinunternehmer. Brauchen wir das?
Ausstellen müssen Sie keine E-Rechnungen. Empfangen und archivieren müssen Sie sie aber wie jedes andere Unternehmen.
Unser Rechnungsprogramm ist ein anderes. Geht das trotzdem?
Das prüfen wir vorher – nicht für jedes Programm können wir E-Rechnung einrichten, und dann sagen wir Ihnen das. Bei großen Rechnungsmengen kann auch DATEV SmartTransfer ein Weg sein; ob er passt, klären wir im Gespräch.
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